Willkommen auf “Der Verbraucherexperte antwortet online”. Diese Seite bietet Antworten und mögliche Standard-Lösungen für jene Probleme, denen wir als VerbraucherInnen im täglichen Leben begegenen. Die Suche kann sowohl nach Stichworten als auch über die Kategorien erfolgen.
Vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung geförderte Ausgabe im Sinne des Dekrets vom 21 Mai 2013
Kondominium: mit welcher Mehrheit wird der Verwalter ernannt?
Die Kondominiumsversammlung ernennt den Verwalter (und setzt ihn ab), falls die Mehrheit der Anwesenden, die mindestens 500 Tausendstel vertreten, zustimmt. Dies gilt in erster und in zweiter Einberufung.