Sie sind berechtigt, Schadensersatz zu fordern, da die Wäscherei auch für die gestohlene Ware haftet.

Der Antrag auf Schadenersatz ist per Einschreiben mit Rückantwort durchzuführen. Beizulegen sind eine Kopie des Belegs der Wäscherei, sowie entweder der Kaufbeleg des Kleidungsstücks bzw. eine Erklärung über dessen Wert von Seiten des Geschäfts, wo es gekauft wurde (immer nur als Kopie).

Bei der Bemessung des Schadenersatzes ist die Wertverminderung zu berücksichtigen.