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Vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung geförderte Ausgabe im Sinne des Dekrets vom 21 Mai 2013
Können sowohl der Landesbeitrag, als auch die Steuerbegünstigung in Anspruch genommen werden?
Gemäß italienischen Energiespargesetz (Legislativdekret Nr. 115 vom 30. Mai 2008) ist eine Kumulierbarkeit der Landesbeiträge und Steuerbegünstigung im Bereich der Energieeinsparung seit 01.01.2009 nicht mehr möglich.