Die Richtlinien sehen in Südtirol drei Möglichkeiten vor, um das bestehende Gebäude zu erweitern:
Durch die Inanspruchnahme des Energiebonus für die Gebäudesanierung kann das bestehende Gebäude im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ erweitert werden.