Die Richtlinien sehen in Südtirol drei Möglichkeiten vor, um das bestehende Gebäude zu erweitern:

  • in die Höhe gehen durch den Ausbau des Dachbodens
  • in die Tiefe gehen (Ausbau des Tiefparterres des so genannten semi interrato)
  • in die Breite gehen, z.B. durch das Verschließen der Balkone

Durch die Inanspruchnahme des Energiebonus für die Gebäudesanierung kann das bestehende Gebäude im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ erweitert werden.

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