Frau H. hatte vor 10 Jahren eine Krankenversicherung abgeschlossen, welche die Kosten bei Behandlungen in einem privaten Krankenhaus übernimmt. Der Grund für den Abschluss einer Zusatzversicherung damals war, dass Sie im Bedarfsfall eine Wahl zwischen öffentlichen und privaten Krankenhaus haben wollte.

Im Laufe dieser 10 Jahre hatte sie die Versicherung lediglich dreimal in Anspruch genommen, und die Schadensfälle machten in Summe nur wenige 100 Euro aus.

Kurz nach Abwicklung des letzten Schadenfalls erhielt sie dann ein Kündigungsschreiben von ihrer Versicherung. Frau H. fragt: „Ist diese Kündigung rechtens?“

Die Kündigung wurde nach dem letzten gemeldeten Schadensfall ausgesprochen, und dies entspricht den Vertragsbedingungen über die „Kündigung im Schadensfall“. Diese Kündigung ist für beide Vertragsparteien vorgesehen, und somit ist die Kündigung rechtens. Wäre die Kündigungsmöglichkeit nur für die Gesellschaft vorgesehen, wäre dies eine missbräuchliche Klausel, welche man vom Gericht für „nichtig“ erklären lassen kann.

Frau H., heute 64 Jahre alt, ist dennoch ziemlich enttäuscht über das Verhalten der Versicherung. Eine Suche nach einer neuen Gesellschaft zeigte, dass es mit ihrem Alter und ihrer gesundheitliche Vorgeschichte nicht mehr so einfach ist, eine gute Krankenversicherung zu finden.

Grundsätzlich sollte man sich vor Abschluss jeder Versicherung einige Fragen stellen: kann ich das Ereignis, welches hier versichert wird, auch mit eigenen Ressourcen tragen, ohne dass dies finanziell desaströs wird? Rechtfertigt ein eventueller Schadensfall die Kosten der zu zahlenden Prämien?

 

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