Frau S. hatte in einem Elektronik-Fachgeschäft ein Tablet gefunden, welches sie ihrer Tochter zum Geburtstag schenken wollte. Sehr zufrieden mit der Beratung ging sie zur Kasse, und wollte mit Kreditkarte bezahlen. Sie musste jedoch erstaunt feststellen, dass der verlangte Betrag um 3 Euro höher war als jener Preis, der am ausgestellten Modell des Tablets ausgeschildert war. Auf Rückfrage antwortete die Angestellte an der Kasse, dass dies im besagten Geschäft immer so gehandhabt wurde, und man bei Kreditkartenzahlungen einen Aufpreis berechnen würde.

Frau S. erkundigte sich bei der Verbraucherzentrale, ob dies denn rechtens sei.

Wir wissen: nein, denn das Gesetz besagt, dass den KundInnen keine zusätzlichen Spesen für den Gebrauch eines bestimmten Zahlungsmittels angerechnet werden dürfen. Außerdem sind Händler und Freiberufler verpflichtet, Kredit- und Debitkarten (also z.B. Bankomatkarten) als Zahlungsmittel anzunehmen.