Ein Anruf erreicht uns aus Palermo: Herr F. aus Meran möchte das für den Urlaub gemietete Auto abholen, das Mietwagenunternehmen verweigert jedoch dessen Herausgabe mit der Begründung, dass man die vorgelegte aufladbare Kreditkarte nicht akzeptiere. Der Verbraucher möchte nun wissen, ob der Autoverleih die Herausgabe des Fahrzeugs, trotz gültiger Kreditkarte, verweigern darf.

Da Herr F. bei der Online-Buchung und Bezahlung des Mietwagens problemlos seine aufladbare Kreditkarte verwenden konnte, ging er davon aus, auch bei der Abholung des Wagens diese verwenden zu können. Dem ist aber nicht so:

Beim Verleih von Autos, Motorrädern oder anderen Fahrzeugen muss immer eine Kaution hinterlegt werden, zur Deckung möglicher Schäden, die während des Verleihs am Fahrzeug entstehen könnten. Da mit einer aufladbaren Kreditkarte keine Kaution hinterlegt werden kann, verlangen die Mietwagenunternehmen daher meist, dass beim Abholen des Wagens eine auf ihn lautende, klassische Kreditkarte (mit hervorgehobenen Nummern) vorweist. Der Autoverleih aus Palermo darf also die Herausgabe des Autos verweigern.

Wir haben Herrn F. geraten, den Mitarbeiter des Autoverleihs zu bitten, mit der Registrierung der nicht erfolgten Abholung etwas abzuwarten; so hatte er Zeit, die Buchung schriftlich zu stornieren und so wenigstens einen Teil des vorausbezahlten Betrages zurückzuerhalten.

Tipp: Versichern Sie sich bereits vor der Buchung, dass Ihre Kreditkarte auch bei der Abholung des Wagens akzeptiert wird. Stellen Sie auch sicher, dass die Disponibilität auf der Karte für die Hinterlegung der Kaution ausreichend ist.