Herr F. schreibt uns: „Kann man auch in 2019 die Steuervergünstigungen bei Umbauarbeiten in Anspruch nehmen? Und, wenn ja, wie hoch sind die vorgesehenen Beträge?“

Mit dem Finanzgesetz (G. Nr. 145/2018) wurden die verschiedenen Steuervergünstigungen für folgende Baumaßnahmen auch für das Jahr 2019 verlängert:

1. Umbauarbeiten: 50% bis maximal 96.000 € Gesamtspesen pro Wohnung, aufzuteilen in 10 gleiche Jahresraten für außerordentliche Instandhaltung, Umbau, Sanierung und Wiedergewinnung;

2. Möbelbonus (nur zulässig, wenn vorher Umbauarbeiten an der betreffenden Wohnung gestartet werden): 50% bis maximal 10.000 € Gesamtkosten, in 10 gleichen Jahresraten;

3. „Grüner“ Bonus: 36% bis maximal 5.000 € Gesamtspesen pro Wohnung für Begrünung von Gärten, Terrassen, Balkonen, in 10 gleichen Jahresraten;

4. Energetische Sanierung: zwischen 50% und 65% der Gesamtkosten, je nach Eingriff (bei Kondominien auch zwischen 70% und 75), in 10 Jahresraten (Eingriffe am Gesamtgebäude, Wärmepumpe, Austausch der Heizanlage, Solaranlage, Fotovoltaikanlage, Austausch der Fenster und Verschattungselemente).

Nachdem es immer wieder vorkommt, dass bei der Vorgangsweise zur Inanspruchnahme von Steuerabschreibungen kleine oder größere Fehler passieren, die eine gültige Anwendung der verschiedenen Steuerboni zu Nichte machen, tun die BauherrInnen gut daran, sich vorab gründlich zu informieren, z.B. mit dem Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale (siehe https://www.consumer.bz.it/de/wohnen-bauen-energie).