Herr H. schreibt uns: „Ich habe eine sehr hohe Gasrechnung erhalten, viel höher als gewöhnlich. Muss ich diese bezahlen?“

Zuerst sollten die verrechneten Standard-Kubikmeter (sm³) mit jenen auf dem eigenen Zähler verglichen werden. Die Rechnungen beziehen sich normalerweise auf vergangene Zählerablesungen (sowohl reale als auch geschätzte). Daher muss die Menge auf dem Zähler auf jeden Fall über der Menge auf der Rechnung liegen.

Gibt es zwischen beiden Werten grobe Unstimmigkeiten, sollte sofort die Rechnung schriftlich beanstandet werden, da der Verbrauch nicht korrekt und somit auch der Rechnungsbetrag falsch berechnet sein könnte (evtl. Foto vom Zähler mitschicken).

Sollte die Rechnung noch nicht fällig sein, kann man die Zahlung aussetzen, wenn man die schriftliche Beschwerde abgeschickt hat (die Art des Versands der Beanstandungen ist auf den Rechnungen selbst angegeben; sicherheitshalber sollte man auch ein Einschreiben mit Rückantwort absenden). In der Beschwerde sollten die Unstimmigkeiten genau beschrieben werden, und man verlangt die Berichtigung der Rechnung. Der Anbieter muss innerhalb von 30 Tagen antworten.

Sollte die Rechnung bereits überfällig sein, sollte der Betrag zuerst bezahlt werden, und dann die Beanstandung abgeschickt werden.

Wenn die verrechnete Menge und somit der Rechnungsbetrag korrekt sind, kann man versuchen, mit dem Gas-Anbieter – immer vor Fälligkeit der Rechnung – eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Tipp: Eine Eigenablesung des Zählers beugt „falschen“ Rechnungen vor; Anleitungen hierfür gibt der Energieanbieter auf der Rechnung.