Ein vermeintliches Werbegeschenk, das am Ende Kosten von 14.400 verursacht – diese Geschichte erzählen derzeit viele Verbraucher:innen in der VZS. Am Telefon wird ein Werbegeschenk versprochen, ein Gutschein – dieser würde vorbeigebracht. In der Tat kommt dann ein Vertreter der Firma vorbei und legt ein Blatt zur Unterschrift vor: es handelt sich allerdings um eine Bestellung („commissione“), und nicht um einen Gutschein („buono“)!

Man riskiert, einem teuren Irrtum zu erliegen: die Rede ist von „skonti“ (oder sogar „Corona-Schecks“ des Landes), die man bei Katalogbestellungen im Laufe der nächsten drei Jahre nutzen könne.

Erst nach der Unterzeichnung wird den Meisten bewusst, dass sie sich in Wahrheit verpflichtet haben, Waren im Wert von mehreren tausend Euro zu bestellen.

Was tun?

Die VZS rät grundsätzlich, jedes Dokument gründlich durchzulesen, bevor man seine Unterschrift darunter setzt. Wir möchten auch daran erinnern, dass die besten Kaufentscheidungen immer dann getroffen werden, wenn man vorher in Ruhe die Angebote und Produkte verglichen hat.

Innerhalb von 14 Kalendertagen besteht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftslokalen abgeschlossen werden (also z.B. eben zu Hause) ein Rücktrittsrecht (schriftlich ausüben, Einschreiben mit Rückantwort schicken). Wenn die Rücktrittfrist bereits abgelaufen ist, können sich Verbraucher:innen für Rat und Hilfe direkt an die Verbraucherzentrale Südtirol wenden.