Herr V. schreibt uns: „Bei einer Kontrolle der letzten Stromrechnung habe ich einen viel höheren Stromverbrauch als gewöhnlich bemerkt. Was kann ich tun?“

 

Zuerst sollten die verrechneten Kilowattstunden (kWh) mit jenen auf dem eigenen Zähler verglichen werden. Die Rechnungen beziehen sich normalerweise auf vergangene Zählerablesungen (sowohl reale als auch geschätzte). Daher muss die Menge auf dem Zähler auf jeden Fall über der Menge auf der Rechnung liegen.

 

Gibt es zwischen beiden Werten grobe Unstimmigkeiten, sollte die Rechnung schriftlich beanstandet werden, da der Verbrauch falsch berechnet und somit auch der Rechnungsbetrag falsch berechnet sein könnte.

 

Sollte die Rechnung noch nicht fällig sein, kann man die Zahlung aussetzen, wenn man die schriftliche Beschwerde abgeschickt hat (die Art des Versands der Beanstandungen ist auf den Rechnungen angegeben; sicherheitshalber sollte man auch ein Einschreiben mit Rückantwort absenden). In der Beschwerde sollten die Unstimmigkeiten genau beschrieben werden, und die Berichtigung der Rechnung verlangt werden.

 

Sollte die Rechnung bereits überfällig sein, sollte der Betrag zuerst bezahlt werden, und dann die Beanstandung abgeschickt werden.

 

Tipp: Wenn die verrechnete Menge und somit der Rechnungsbetrag korrekt sind, kann man versuchen, mit dem Verkäufer eine Ratenzahlung zu vereinbaren sowie den eigenen Verbrauch zu reduzieren (dazu hilft das Infoblatt der VZS „Strom sparen – leicht gemacht“).