Wer noch nie seinen Stromanbieter gewechselt hat, bezieht den Strom im Rahmen des „geschützten Grundversorgungsdienstes“. Hier legt die Aufsichtsbehörde ARERA alle drei Monate die Preise fest. Nach den Plänen der Regierung soll diese Tarifform Ende 2023 auslaufen.

 

Am freien Markt hingegen können die Unternehmen die Preise der Energiekomponente frei festlegen.

 

Je nach Anbieter ist das Angebot am freien Markt günstiger oder teurer als der „staatliche“ Tarif. Bevor man Anbieter wechselt, sollte man in der Vergleichbarkeitstabelle (diese muss jedem Angebot beiliegen) genau kontrollieren, ob das Angebot für die eigene Situation (Leistung kW und Verbrauch kWh) günstig ist.

Aus der Praxis wissen wir, dass Angebote, die am Telefon beworben werden, selten wirkliche Einsparungen für die VerbraucherInnen bringen - Verkaufsgespräche daher mit einem höflichen aber bestimmten „Nein, danke“ beenden.

 

Wichtig: Weder beim Anbieterwechsel noch beim zukünftigen Auslaufen des „geschützten Grundversorgungsdienstes“ riskiert man, dass die Stromlieferung unterbrochen wird und man im sprichwörtlichen Dunkeln sitzt. Um die tatsächliche Lieferung kümmert sich nämlich die mit der örtlichen Stromverteilung beauftragte Firma, und diese bleibt auch bei einem Anbieter- oder Tarifwechsel stets dieselbe.