Familien in wirtschaftlich schwierigen Lagen haben bereits seit 2009 Anrecht auf eine Unterstützung durch den Staat, um die Kosten für Strom und Gas zu verringern. Es handelt sich dabei um den „Sozialbonus Energie“, der mit dem Haushaltsgesetz 2023 nun wieder bestätigt worden ist. Neu ist, dass die dafür vorgesehene Einkommensgrenze (der sogenannte ISEE-Wert) erhöht wurde.

 

Im Jahr 2022 lag der ISEE-Wert, um in den Genuss des „Sozialbonus im Energiesektor“ zu kommen, noch bei 12.000 Euro. Mittels Dekret (aiuti ter) hat der Staat nun diese Möglichkeit auch auf Familien mit einem ISEE-Einkommen bis zu 15.000 Euro (20.000 Euro bei über 4 zu Lasten lebenden Kindern) erweitert. Diese Erhöhung wurde jedoch vorerst nur für das 1. Trimester 2023 vorgesehen.

 

Seit 2021 muss um diese Gelder nicht mehr angesucht werden, sondern es ist ausreichend, die sogenannte „DSU-Erklärung“ abzugeben. DSU steht für dichiarazione sostitutiva unica, also in etwa „Einheitliche Ersatzerklärung“; diese kann bei einem Patronat, bei einem Steuerbeistandszentrum, direkt bei der eigenen Gemeinde oder beim INPS (am Schalter und online) eingereicht werden.

 

Die Erklärung wird dann vom INPS weitergeleitet, und die Boni werden automatisch auf der Rechnung gutgeschrieben. Auf der Strom- bzw. Gasrechnung findet sich die Ausschüttung des Bonus als getrennte Zeile mit Minus-Betrag (im Normalfall in der detaillierten Beschreibung der einzelnen Rechnungsposten).