Um welche Art von Polizze handelt es sich?

Eine Polizze aus den "Schadens-Sparten" mit jährlicher Dauer kann zur jährlichen Fälligkeit mittels Einschreiben mR gekündigt werden; dabei muss jedoch die in der Polizze angegebene Kündigungsfrist eingehalten werden.

Normalerweise beträgt diese Frist zwischen 30 und 60 Tagen. Vorsicht: wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Polizze nicht mehr gekündigt werden!

Wenn trotz nachgewiesener Kündigung innerhalb der vorgesehenen Fristen immer noch Zahlungsaufforderungen eingehen, muss bei der Versicherung schriftlich Beschwerde eingelegt werden (immer per Einschreiben mit Rückantwort).

Hilft auch dies nicht, so kann man sich an die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen IVASS wenden (Musterbrief in italienischer Sprache).

Handelt es sich um eine Schadensversicherung mit mehrjähriger Dauer, die vor dem 15.08.2009 unterzeichnet wurde, kann diese bei jeder Jahresfälligkeit per Einschreiben mit Rückantwort gekündigt werden, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen.

Vorsicht: wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Polizze nicht mehr gekündigt werden.

Wenn trotz nachgewiesener Kündigung innerhalb der vorgesehenen Fristen immer noch Zahlungsaufforderungen eingehen, muss bei der Versicherung schriftlich Beschwerde eingelegt werden (immer per Einschreiben mit Rückantwort).

Hilft auch dies nicht, so kann man sich an die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen IVASS wenden (Musterbrief in italienischer Sprache).

 

Handelt es sich um eine mehrjährige Schadensversicherung, die vor dem 15.08.2009 unterzeichnet wurde, kann diese nur zur Vertrags-Fälligkeit gekündigt werden. Nach Ablauf der ersten fünf Jahre kann sie dann auch zur jährlichen Fälligkeit gekündigt werden. In beiden Fällen muss die Kündigung per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen, und eine Kündigungsfrist von 60 Tagen eingehalten werden.

Beispiel: wurde der Vertrag 2012 mit einer Laufzeit von 5 Jahren unterzeichnet, also bis 2017, kann dieser erst 2017 gekündigt werden. Alle Prämien bis zum Jahr 2017 sind der Gesellschaft geschuldet.

Die mehrjährige Vertragsdauer kann von den Vertragsparteien vereinbart werden; wenn die Dauer mehr als 5 Jahre beträgt, kann die Polizze nach Ablauf der ersten 5 Jahre gekündigt werden. Beträgt die Dauer hingegen 5 Jahre, kann der Vertrag erst zu seiner natürlichen Fälligkeit gekündigt werden, unter Einhaltung der im Vertrag vorgesehenen Kündigungsfrist.

Wenn trotz nachgewiesener Kündigung innerhalb der vorgesehenen Fristen immer noch Zahlungsaufforderungen eingehen, muss bei der Versicherung schriftlich Beschwerde eingelegt werden (immer per Einschreiben mit Rückantwort).

Hilft auch dies nicht, so kann man sich an die Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen IVASS wenden (Musterbrief in italienischer Sprache).http://www.buergernetz.bz.it/consulenza-consumatori/download.aspx?RESO_ID=661&CASE_ID=420&Culture=de-DE