Vor Beginn der Arbeiten wurde ein Kostenvoranschlag oder ein Werkvertrag unterzeichnet? Wurden die Kosten nur mündlich vereinbart (z.B. bei einfachen Reparaturen)?

Wurde ein Kostenvoranschlag oder Werkvertrag unterzeichnet, und Sie wurden vom Handwerker nicht informiert, dass Änderungen mit Mehrkosten notwendig sind, zahlen Sie sofort die ursprünglich vereinbarte Summe. Schicken Sie dann eine schriftliche Beanstandung der Rechnung (per Einschreiben mit Rückantwort), und verlangen Sie die Ausstellung einer Gutschrift für den Differenzbetrag. Legen Sie eine Kopie der Zahlungsbestätigung für den Teilbetrag sowie Kopie des Kostenvoranschlags/Werkvertrags bei.

Wurden die Kosten mündlich vereinbart, und existiert kein Kostenvoranschlag oder Werkvertrag, sollten Sie sofort die ursprünglich vereinbarte Summe zahlen. Beanstanden Sie dann schriftlich (per Einschreiben mit Rückantwort) die Rechnung, und beweisen Sie nach Möglichkeit die mündliche Vereinbarung (z.B. mit schrifltichen Erklärungen von eventuellen Zeugen). Legen Sie eine Kopie der Zahlungsbestätigung für den Teilbetrag bei, und verlangen Sie die Ausstellung einer Gutschrift für den Differenzbetrag. 

In diesem Fall ist es sehr schwierig, eine Rechnung zu beanstanden. Erscheint Ihnen der Betrag übertrieben hoch, könnten Sie bei anderen Handwerkern nachfragen, um zu verstehen, ob der Preis angemessen ist oder nicht. Falls nicht, könnten Sie daraufhin die Rechnung schriftlich beanstanden (per Einschreiben mit Rückantwort), und auf eine positive Antwort hoffen. Andernfalls muss diese bezahlt werden.