Sie haben das Anrecht auf Schadensersatz, jedoch müssen Sie beweisen, dass die Beschädigung durch Fahrlässigkeit oder durch einen Fehler der Reinigung (z.B. durch Nichtbeachtung der Waschanleitung auf dem Etikett) verursacht wurde. Bestreitet die Reinigung den Fehler, könnte es hilfreich sein, ein Gutachten durch einen Experten durchführen zulassen.

Danach müssen Sie den Schaden beziffern, und zwar ausgehend vom Kaufpreis (z.B. Kassazettel oder anderes Dokument, das diesen bestätigt) unter Berücksichtigung der Wertminderung durch das Alter und die Abnutzung.

Laut Gesetz (Art. 2226 BGB) muss der Schaden innerhalb 8 Tagen ab Entdeckung gemeldet werden. Solch eine Anzeige sollte per Einschreiben mit Rückantwort direkt an die Reinigung geschickt werden; man empfiehlt, die  Quittung der Reinigung beizulegen, sowie falls möglich den Kaufbeleg des Kleidungsstücks.

Die Frist für die Forderung nach Schadenersatz erlischt nach einem Jahr ab Rückgabe des Kleidungsstücks.

Tipp: Überprüfen Sie, ob zwischen der Handelskammer Ihrer Stadt und der Wäscherei ein Abkommen besteht, bessere Bedingungen vorsieht.