Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, während des Schlussverkaufs ebenso wenig, wie in der Normalsaison. Werden die Produkte dennoch zurückgenommen, geschieht dies aus Kulanz. Bei mangelfreier Schlussverkaufsware wird der Umtausch zumeist ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist das Produkt hingegen defekt, gelten die Regeln zur Gewährleistung.

Wer ihn dennoch wünscht, bittet den Händler um einen Vermerk auf dem Kassenzettel oder der Rechnung, evtl. gemeinsam mit dem Vermerk zusätzlicher Bedingungen, wie z.B. "gültig bis zum ..." oder "nur mit Originalverpackung".