Grundsätzlich nein. Die Verträge über Dienstleistungen bezüglich Übernachtung, Transport, Verköstigung, Freizeit sind vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, dass diese Leistungen zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden (Verbraucherschutzkodex GvD 206/2005, Art. 47). Somit besteht für diese Reiseverträge kein Rücktrittsrecht (außer man bezahlt die vorgesehenen Rücktrittsgebühren).

Im Bereich der Pauschalreisen jedoch sieht der am 21.06.2011 in Kraft getretene Tourismuskodex gesetzesvertretende Dekret Nr. 79 vom 23. Mai 2011 vor, dass bei Pauschalreisen, die online verkauft werden, der Verkäufer schriftlich über den Ausschluss des Rücktrittsrechts informieren muss (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen); andernfalls steht dem Verbraucher ein solches zu.

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