Um in den Genuss des Energiebonus im Ausmaß von 20% bzw. 200 m³ zu gelangen muss man verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • das Gebäude muss vor dem 12.01.2005 bestanden bzw. vor diesem Datum über die Baukonzession verfügt haben;

  • die Baumasse über Erde muss wenigstens 300 m³ aufweisen;

  • Das Gebäude muss imZuge der Sanierungsarbeiten von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse mindestens in die KlimaHaus-C-Klasse eingestuft werden oder mit der Zertifizierung Klimahaus R eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes erreichen.

  • das Gebäude muss vorwiegend zu Wohnzwecken (mind. 50%) genutzt werden;

  • Bei der Erweiterung muss es sich um Baumasse für Wohnzwecke handeln.

Bei nicht bewohnbaren, rechtmäßig bestehenden Dachgeschossen, die für Wohnzwecke wiedergewonnen werden kann der Energiebonus auch überschritten werden, bis auf das für die Bewohnbarkeit des Geschosses unbedingt erforderliche Ausmaß. Die zulässige Baumasse darf dabei ausschließlich im Bereich des Dachgeschosses verwendet werden. Zudem darf die zulässige Gebäudehöhe um höchstens 1 Meter überschritten werden.

Links

Infoblatt: Energiebonus für Gebäudesanierung in Südtirol für Privatpersonen