Frau P. schreibt uns: „Vor einigen Jahren habe ich ein Auto auf Raten gekauft. Dabei habe ich einige Raten zu spät gezahlt, den Kredit aber insgesamt zurückgezahlt. Nun wollte ich um einen neuen Kredit ansuchen; in der Bank sagte man mir, ich scheine im Verzeichnis der „schlechten ZahlerInnen“ auf. Davon wusste ich gar nichts! Ich verlangte die Löschung des Eintrags, und man teilte mir mir mit, das dauere 12 Monate. Was kann ich jetzt tun?“

Der Verhaltenskodex für private Kreditinformationssysteme für Verbraucherkredite sieht vor, dass die Banken und Finanzvermittler den KundInnen eine Mitteilung zukommen lassen, aus der die bevorstehende Eintragung ins Register hervorgeht, sofern die Zahlungen nicht in Ordnung gebracht werden. Die Rechtsprechung ist einer Meinung: es liegt an Bank oder Finanzvermittler zu beweisen, dass diese Mitteilung verschickt wurde, und dass der Verbraucher diese auch erhalten hat. Auch der Garant für Privacy hat sich dieser Auslegung angeschlossen. Daraus folgt, dass nur jene Eintragungen in die Kreditinformationssysteme (im italienischen Fachjargon „SIC“ genannt) rechtens sind, für welche die Bank imstande ist den Beweis zu erbringen, dass der Kunde die schriftliche Mitteilung über die bevorstehende Eintragung erhalten hat. Andernfalls ist die Eintragung nicht gesetzeskonform und muss gelöscht werden.

Daher empfiehlt es sich, bei der Bank mittels Beschwerde die Löschung des Eintrags im Kreditinformationssystem zu verlangen. Erhält man eine abschlägige Antwort, kann man sich an das Bankenschiedsgericht (Arbitro Bancario Finanziario) wenden.