Viele fragen sich derzeit: Welche Rechte haben Flugpassagiere? Im Falle einer Flugannullierung darf die Fluggesellschaft den Passagier nicht einfach so im Regen stehen lassen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass die Fluggesellschaft dem Passagier die Wahl zwischen einer vollständigen Ticketrückerstattung und einer Umbuchung auf einen Ersatzflug zum Endziel - zum frühestmöglichen Zeitpunkt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Passagiers - anbieten muss. Dabei haben die Passagiere auch das Recht, auf andere Airlines umgebucht zu werden.

Weiters stehen Betreuungsleistungen zu, und eine Ausgleichszahlung (250 - 600 €), wenn die Annullierung nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde. Die Ausgleichszahlung ist nicht geschuldet, wenn die Annullierung des Fluges aufgrund von außergewöhnlichen Umständen (zB. widrige Wetterbedingungen oder Streik) erfolgt ist.

Passiert die Annullierung am Flughafen, sollte man den Ticketschalter der Fluglinie aufsuchen, damit direkt die Umbuchung auf einen Ersatzflug zum Endziel erfolgt. Lassen Sie sich aber nicht mit einer bloßen Ticketrückerstattung des unbenutzten Fluges abspeisen. Sollte die Fluggesellschaft die Umbuchung nicht vornehmen, kann man auch auf eigene Faust ein alternatives Verkehrsmittel zum Endziel buchen und die Mehrkosten danach von der Fluggesellschaft zurückfordern. Dabei kann es aber von Vorteil sein, sich zumindest einen Beleg ausstellen zu lassen, dass die Umbuchung auf einen Ersatzflug der betroffenen Fluggesellschaft nicht möglich ist.