Frau C. war mit ihrem Auto zu einem kurzen Wochenendurlaub unterwegs. Auf der Fahrt bemerkte sie mit großem Schrecken, dass das Auto bereits seit Ende des Vormonats zur Revision gebracht werden hätte müssen. Am Zielort angekommen, suchte Frau C. eine Werkstätte auf, um dort die Revision durchführen zu lassen. Kein Problem, hieß es, in einer Stunde sei der Wagen abholbereit. Frau C. beschloss, der Einfachheit halber, direkt in der Werkstatt zu warten. Nach wenigen Minuten rief sie der Werkstattbesitzer zu sich, und teilte mit, er könne so die Revision nicht durchführen: auf dem Fahrzeug seien die falschen Reifen montiert.

Da Frau C. diese Reifen erst im April bei einem Reifenhändler ihres Vertrauens erworben hatte, war sie mehr als erstaunt. Doch der Werkstattbesitzer belegte seine Aussage: die besagten Reifen waren zwar jene laut Fahrzeugbrief, jedoch standen sie dort mit der Zusatzauflage nur mit Alufelgen. Welche Frau C. nicht montiert hat.

Um das Fahrzeug daher durch die Revision zu bringen, mussten erst alle Reifen ausgewechselt werden – mit entsprechenden Kosten. Frau C. konfrontierte ihren Vertrauens-Reifenhändler mit dem Geschehen, und dieser zeigte sich einsichtig: er erstattete den für die „falschen“ Reifen verrechneten Betrag.

Daher gilt: bei Reifenkauf stets einen Blick in den Fahrzeugbrief werfen – so vermeiden Sie unliebsame Überraschungen!