Herr S. erhielt von der Gesellschaft, die seine Kreditkarte ausgibt, eine SMS – oder zumindest schien es so. Die SMS war optisch nicht von den vorhergehenden (mit denen z.B. eine Bewegung mitgeteilt wurde, oder informiert wurde, dass seit Monatsanfang so und so viele Euro ausgegeben worden seien) zu unterscheiden. Was deutlich anders war, war der Inhalt.

Es warnte nämlich der „Ufficio prevenzione frodi“ des Kartenbetreibers (also das „Betrugs-Vorbeugungs-Büro“), dass man dringend die Kreditkarte überprüfen müsse, und er solle die in der SMS angegebene Nummer anrufen. Dort teilte man ihm dann mit, man hätte eine betrügerische Abbuchung von 2.000 Euro gestoppt; damit dies nicht noch einmal vorkommen könne, sollte der Dienst „Google Pay“ aktiviert werden, und der Aktivierungscode, den Google per SMS zusendet, an das Büro selbst weitergeleitet werden. Herr S. fand das Ganze zwar schon etwas eigenartig, aber da er sicher war, direkt mit dem Kreditkartenbüro gesprochen zu haben, leistete er der Anweisung Folge.

Doch leider konnten, durch die Übermittlung des Bestätigungskodex, der oder die BetrügerInnen (denn niemand sonst verbarg sich hinter dem schönen Namen des Büros) über Google Pay auf das Geld der Kreditkarte zugreifen, und Herrn S. nach Lust und Laune schröpfen.

Er bemerkte den fatalen Fehler zwar schnell, aber das Geld ist erstmal weg. Nach Kartensperre, Anzeige, Reklamation beim Finanzdienstleister und eventuellem Rekurs beim Schiedsgericht wird sich zeigen, ob das Geld erstattet werden muss.

Unser Tipp: besser übervorsichtig sein – wenn etwas spanisch klingt, lieber selbst direkt beim Anbieter nachfragen, und zwar über Kontakte, die der offiziellen Homepage oder den Kontoauszügen entnommen werden.