Frau H. schreibt uns: „Meine Bank hat mir auf dem Kontokorrent 34,20 Euro Stempelsteuer belastet. In den vergangenen Jahren wurde diese Steuer jedoch nie angewandt. Hat sich hier etwas geändert?“

Die Stempelsteuer auf Bankkonten hängt vom durchschnittlichen Saldo des Kontos ab: beträgt dieser mehr als 5.000 Euro, so wird die Steuer in Höhe von 34,20 € fällig.

Deshalb ist es durchaus möglich, dass die Steuer in einem Jahr nicht und im Folgejahr schon zum Tragen kommt. Dieselbe Regelung gilt für die Sparbücher.

Anders verhält sich die Sache bei den kostenlosen Basiskonten für einkommensschwache Personen: diese sind von der Stempelsteuer befreit; bei den kostenlosen Basiskonten für RentnerInnen gilt hingegen wieder die allgemeine Regelung, also darf der durchschnittliche Saldo nicht mehr als 5.000 Euro betragen, sonst ist die Steuer zu bezahlen.

Die Finanzprodukte (Wertpapiere aber auch Depotkontos) werden noch mal anders besteuert: hier wird auf den Endwert bei Fälligkeit bzw. bei Jahresende bei längeren Laufzeiten eine Steuer von 0,20% mit einem Mindestwert von 34,20 € angelastet. Bei gewissen Wertpapieren, wie z.B. bei den Postschatzscheinen, wird die Steuer nicht jährlich sondern erst bei Inkasso abgezogen.

All diese Steuern sind sog. Quellsteuern, d.h. dass sie einbehalten werden; die VerbraucherInnen müssen keine gesonderten Einzahlungen tätigen.