Wer kennt das nicht? Möbel, Geschirr, Sportartikel oder Babysachen verstauben ungenutzt in den Ecken und Dachböden. Da macht es mehr als Sinn, diese zu verkaufen, und so Platz zu gewinnen und gleichzeitig etwas Geld hereinzuholen.

Das dachte sich auch Frau P., die ihre alten, nicht mehr genutzten Betten über ein bekanntes Online-Portal zum Verkauf anbot. Prompt fand sich ein Interessent; er bot an, die Betten von einem renommierten Kurier abholen zu lassen, und der Kurier würde Frau P. zugleich den verlangten Verkaufspreis in bar aushändigen.

Wenig später erhält Frau P. erst einen Anruf und dann ein (optisch sehr professionell wirkendes) E-Mail vom vermeintlichen Kurier: man sagte ihr, sie müsse vorab eine Bestätigungszahlung von 50 Euro leisten, damit man sichergehen könne, dass sie keinen Betrug plane. Frau P. zahlte bereitwillig die Summe per Kreditkarten-Anweisung.

Zum vereinbarten Abholtermin erschien dann jedoch leider kein Kurier, und Frau P. wurde schnell klar, dass sie wirklich ausgefuchsten Betrügern auf den Leim gegangen war. Die Masche „Wir müssen sicherstellen, dass Sie nicht betrügen“ war auch uns in der VZS neu.

Unser Rat: auch beim online Verkaufen ist es unumgänglich, absolut vorsichtig zu sein, wenn es ans Bezahlen geht. Zwischen Betrugsversuchen per Scheck, per Karte und nun dieser Art hat sich leider gezeigt, dass es da draußen nicht wenige Übeltäter gibt, die es auf ihr Geld abgesehen haben.