Frau M. schreibt uns: „Ich spende regelmäßig Geld an den Tierschutzverein. Eine Bekannte hat mir gesagt, dass ich einen Teil dieser Spenden von der Steuer absetzen kann. Stimmt das?“

In der Tat können Spenden zugunsten von Onlus, Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens, Freiwilligen-Organisationen, Sportvereinen und Musikstiftungen von der Steuer abgesetzt werden.

Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Spende mit nachverfolgbaren Zahlungsmitteln erfolgt (Banküberweisung, Dauerauftrag, Kartenzahlung) und die begünstigte Organisation eine Spendenquittung dafür ausstellt.

Je nach Begünstigtem unterscheiden sich jedoch die absetzbaren Beträge: so kann z.B. eine Spende an einen Verein zur Förderung des Gemeinwesens zu 30% von der Steuer abgezogen werden, während eine Spende an einen Sportverein zu 19% abgezogen werden kann, wobei meist auch unterschiedliche Höchstbeträge gelten.

Grundsätzlich sollte eine Spende der finanzielle Ausdruck eines persönlichen Anliegens, einer eigenen Überzeugung sein – und nicht gemacht werden, weil man auf der Straße angesprochen wird. Seriöse Organisationen informieren umfangreich und transparent über die Tätigkeiten, die mit den Spendengeldern umgesetzt werden. Das Gütesiegel „Sicher Spenden“ des Dachverbands der Sozialverbände ist eine zusätzliche Garantie für die Korrektheit, Seriosität und Transparenz der zertifizierten Organisationen.