Echtes Geld aus dem virtuellen Fenster werfen“

 

Viele Kinder und Jugendliche spielen am Smartphone oder Tablet; dabei locken die meisten Spiele damit, dass sie kostenlos scheinen. Hat man dann einige Zeit gespielt, ist ein Weiterkommen meist nur möglich, indem man etwas bezahlt: Stichwort „pay to win“. Auch kann man bestimmtes virtuelles Zubehör wie z.B. Rüstungen kaufen.

 

Da die Jugendlichen meist keine Kreditkarte haben, werden diese Zahlungen über die SIM-Karte mit einem Wert- oder Vertragstarifplan abgewickelt: das für diese „In-App-Käufe“ benötigte Geld wird einfach vom Restguthaben der SIM-Karte abgezogen oder bei einem Vertragstarif über die Rechnung abgerechnet.

Auch wenn es sich nur um ein paar Cent bis wenige Euro handelt, summieren sich die Beträge erfahrungsgemäß ziemlich schnell. Bis die Eltern das merken und sich an die VZS wenden, haben ihre Kinder manchmal bereits Beträge von bis zu mehreren hundert Euro ausgegeben.

 

Wenn der wirtschaftliche Schaden eingetreten ist, kann man den Weg der Vertragsauflösung wegen altersbedingter Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners versuchen. Das funktioniert aber nicht immer, weil die einzelnen Ausgaben meistens in der Größenordnung von 0,99 Euro liegen, also weit unter dem "Taschengeld", das ein Kind normalerweise selbständig verwalten kann.

 

Tipp: durch Anpassen der Einstellungen können die Zahlungen an ein Passwort gekoppelt werden. Anleitungen dazu finden sich online.