Frau M. hatte vor Kurzem einen Antrag auf einen Lebensversicherungsvertrag unterzeichnet. Ein Antrag ist der bindende Vorvertrag einer Lebensversicherung. Frau M.s Vorvertrag sieht eine trimestrale Prämienzahlung von 200 Euro, eine Laufzeit von 35 Jahren und eine automatische Aufwertung der zu bezahlenden Prämien vor. Man hatte ihr mündlich zugesagt, sie könne bereits ab dem 5. Jahr ohne Verluste vom Vertrag aussteigen; dies war für sie sehr wichtig.


Danach erhielt Frau M. den eigentlichen Versicherungsvertrag, mit dem sogenannten „progetto esemplificativo personalizzato“: dieser zeigt die Entwicklung über die gesamte Vertragsdauer hinweg, und was bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung (Rückkauf) passiert.


Frau M. las in dieser Tabelle, dass ein vorzeitiger Ausstieg, gerade am Beginn des Vertrags, enorme Verluste mit sich bringt: Bei Ausstieg nach 5 Jahren erhielte sie 621,90 Euro vor – gegenüber der eingezahlten Prämiensumme von 4.600,72 Euro – ein Minus von knapp 4.000 Euro. Auch der geplante Anstieg der Prämien ist wenig ermunternd: die anfänglich vereinbarte Rate von 800 Euro sollte in nur fünf Jahren auf 1.048,48 Euro ansteigen.
Frau M. ist – verständlicherweise – wenig erbaut von diesen Zahlen. Doch es gibt einen Rettungsanker: Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen hat Frau M. die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt bewirkt die Auflösung des Vertrages, wobei die Versicherung die bereits bezahlte Prämie (abzüglich eines Unkostenbeitrages) zurückerstatten muss.

Rettungsanker: 30 Tage Rücktritt

Ähnliche Themen