Die Preise der Handwerker sind dem freien Markt überlassen, außer jene der Kaminkehrer. Bei diesen wird der zu verrechnende Höchststundensatz durch ein Landesdekret vorgegeben.
Es ist ratsam, sich für eine Arbeit mehrere (schriftliche und detaillierte) Angebote einzuholen, um diese dann vergleichen zu können.