Herr H. möchte sein Darlehen bei der Bank schließen, da ihm ein Freund das Geld zu einem günstigeren Zinssatz leihen würde. Er fragt: Geht das denn überhaupt?

Prinzipiell spricht nichts dagegen, sich für eine Geldleihe an einen Verwandten oder Freund anstatt an eine Bank zu wenden – vor allem wenn, wie hier, die Bedingungen günstiger sind als jene, die der Markt bietet. Allerdings kann man, im Falle eines Wohnbaudarlehens, den für die Zinsen vorgesehenen Steuerabzug nicht nutzen.

Es immer angebracht, die Vereinbarung zu verschriftlichen; eventuell ist auch ein Privatvertrag zwischen den Parteien ausreichend. Die „höchste“ Sicherheit gibt der Abschluss des Darlehensvertrags beim Notar.

Befürchtet der Freund von Herrn H., dass dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er eventuell eine Bürgschaft verlangen, mit der eine dritte Person sich verpflichtet, gemeinsam mit dem Hauptschuldner die geliehene Summe zurückzuerstatten; alternativ kann eine Hypothek eingetragen werden, also dieselbe Sicherheit, die in der Regel bei Bankdarlehen verlangt wird.

Ein Bankdarlehen für Erstwohnungen unterliegt einer Ersatzsteuer von 0,25%. Auch die Darlehensverträge zwischen Privaten sind zu registrierten (Stempelsteuer und Registergebühr werden fällig). Vertragspartner, die beschließen, den Vertrag nicht registrieren zu lassen, riskieren eine Geldbuße sowie die Nachzahlung der Gebühren.

Wichtig: Die vom Freund verlangten Zinsen sind ein sog. „Kapitaleinkommen“, das bei der Einkommensteuererklärung vorgelegt und worauf daher die Einkommenssteuer (IRPEF) bezahlt werden muss.