Wer den staatlichen Energie-Sozial-Bonus erhält und unterm Jahr den Energieversorger wechselt, tut gut daran, die Rechnungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Bonus nicht unterwegs „hängen bleibt“.

Frau Anna hatte bis zum 31.08.2022 einen Energieliefervertrag mit dem Anbieter A. Mit 1. September 2022 wechselte sie zum Anbieter B. Im Dezember 2022 erhielt die Verbraucherin Bescheid, dass sie rückwirkend ab 1. April 2022 Anspruch auf den Energiebonus habe (der Betrag wird auf der Rechnung gutgeschrieben). Der Betreiber B erkannte seinen Teil des Bonus ab dem 1. September an; A hatte für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. August keinen Bonus gutgeschrieben. Nachdem Frau Anna von A keine Antwort auf ihre Anfrage erhielt, schrieben auch wir an A. Nach einigen Wochen entschuldigte sich Betreiber A für das Missverständnis, und teilte der Kundin und der VZS mit, dass der fehlende Teil des Bonus auf das Bankkonto der Kundin überwiesen würde. Frau Anna tat gut daran, die Rechnungen sorgfältig zu prüfen!

Zur Erinnerung: für die staatlichen Energie-Sozial-Boni (Strom und Gas) genügt die Vorlage der ISEE/DSU-Bescheinigung. Bei Vorliegen einer gültigen ISEE wird der Bonus vom Betreiber automatisch auf die Rechnung für den betreffenden Zeitraum angewandt, ohne dass die Kund:innen dies gesondert beantragen müssen. Der Bonus wird für 12 Monate anerkannt, so dass nach einem Jahr eine neue DSU gemacht werden muss.