Um in den Genuss des Energiebonus in Höhe von 20% bzw. 200m³ zu kommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dabei handelt es sich um bauliche, energetische und nutzungsbezogene Kriterien, die je nach Lage des Gebäude - etwa im Misch- oder Landschaftsgebiet - unterschiedlich ausfallen können.

Die entsprechenden Regelungen sind im Dekret des Landeshauptmannes vom 18. März 2025, Nr. 6  festgehalten. Eine übersichtliche Zusammenfassung bietet das Infoblatt "Energiebonus für bestehende Gebäude in Südtirol".

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Infoblatt: Energiebonus für bestehende Gebäude in Südtirol