Wir empfehlen hier eine formelle Beanstandung, in der Sie eine konkrete Frist zum Arbeitsbeginn festlegen. Nach Ablauf dieser wesentlichen Frist kann gemäß Art. 1453 ZGB die Auflösung des Vertrags verlangt werden. Dies ist möglich, wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.