Frau L. schreibt uns: „Ich habe gerade gelesen, dass ab Juli 2019 alle Kindersitze mit einem elektrischen Signal ausgestattet sein müssen, da ansonsten hohe Strafen, bei mehrmaligem Vergehen sogar Führerscheinentzug drohen. Ich habe dieses Jahr im Juli einen neuen Kindersitz gekauft! Muss ich diesen nun mit einem solchen Neuen ersetzen?“

Der Gesetzgeber hat in der Tat eine solche Pflicht ab Juli 2019 vorgesehen (das Gesetz wurde am 25. September 2018 verabschiedet). Was derzeit jedoch noch nicht bekannt ist, sind die genauen Eigenschaften der neuen Vorrichtungen (es ist nicht gesagt, dass dies „Sitze“ sein müssen); diese müssen erst durch ein Dekret des Transportministeriums festgelegt werden, wobei auch noch einige Monate vergehen könnten, bevor dieses veröffentlicht wird. Auch spricht der Infrastrukturminister von Steuerguthaben für den Ankauf dieser Geräte für einkommensschwache Familien; aber auch hier fehlen noch sämtliche Details.

Es ist daher noch zu früh, um alte Kindersitze zu entsorgen – diese könnten auch „nachgerüstet“ werden. Wer hingegen mit dem Gedanken spielt, einen neuen zu kaufen, wartet nach Möglichkeit vielleicht besser die Bekanntgabe der noch fehlenden Details ab, um dann den Kindersitz mit dem bestem Preis-Leistungsverhältnis für die eigene Situation kaufen zu können (und ggf. den Steuerabzug in Anspruch nehmen zu können).