Wann haben Sie den Kontoauszug erhalten?

Die Mitteilungen von Seiten der Bank an die Kunden gelten als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt beanstandet werden (vgl. Art. 119 Bankeneinheitstext).

Schicken Sie daher umgehend eine schriftliche Beanstandung (per Einschreiben mit Rückantwort) an die Bank und verlangen Sie die Richtigstellung des Fehlers; kontrollieren Sie ggf. im Vertrag oder auf der Homepage der Bank, wie die Reklamation eingereicht werden kann.

Die Bank hat 30 Tage ab Erhalt der Beanstandung Zeit, diese zu beantworten. Bleibt die Beanstandung unbeantwortet, oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, kann vor dem Bankenschiedsgericht (Arbitro Bancario Finanziario) Rekurs eingereicht werden. Ebenso steht die Möglichkeit offen, die Angelegenheit auf dem Gerichtsweg zu lösen.

Grundsätzlich gelten die Mitteilungen von Seiten der Bank an die Kunden als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von 60 Tagen ab Erhalt beanstandet werden (vgl. Art. 119 Bankeneinheitstext).

In Fällen von Auslassungen, doppelten Einträgen, Berechnungsfehlern oder Schreibfehlern sieht jedoch das Zivilgesetzbuch eine Frist von 6 Monaten für die Beanstandung vor; auch können fehlerhafte Anlastungen laut GvD 11/2010 innerhalb von maximal 13 Monaten beanstandet werden. Bei wesentlichen Fehlern kann die Frist auch 10 Jahre betragen (hängt davon ab, welches Recht verletzt worden ist).

Schicken Sie daher schnellstmöglich eine schriftliche Beanstandung (per Einschreiben mit Rückantwort) an die Bank und verlangen Sie die Richtigstellung des Fehlers; kontrollieren Sie ggf. im Vertrag oder auf der Homepage der Bank, wie die Reklamation eingereicht werden kann.

Die Bank hat 30 Tage ab Erhalt der Beanstandung Zeit, diese zu beantworten. Bleibt die Beanstandung unbeantwortet, oder ist die Antwort nicht zufriedenstellend, kann vor dem Bankenschiedsgericht (Arbitro Bancario Finanziario) Rekurs eingereicht werden. Ebenso steht die Möglichkeit offen, die Angelegenheit auf dem Gerichtsweg zu lösen.