Der Verbraucherkodex (GvD 206/2005, Art. 92) legt fest, dass eine Gruppenreise bis zu 20 Tage vor Beginn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl vom Veranstalter abgesagt werden kann. In diesem Fall müssen alle eventuell geleisteten Anzahlungen erstattet werden.

Falls die Absage weniger als 20 Tage vor Abreise erfolgt, können Sie wahlweise:

  • eine gleichwertige Reise anfordern;
  • falls lediglich eine höherwertige Reise als Alternative verfügbar ist, diese ohne Zuzahlung antreten;
  • vom Vertrag zurücktreten und innerhalb von 7 Tagen die Rückerstattung der gezahlten Beträge verlangen.

Zusätzlich können Sie, falls kein Ersatzangebot möglich, Schadenersatzforderungen stellen.