Der Verbraucherkodex (GvD 206/2005, Art. 92) legt fest, dass eine Gruppenreise bis zu 20 Tage vor Beginn aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl vom Veranstalter abgesagt werden kann. In diesem Fall müssen alle eventuell geleisteten Anzahlungen erstattet werden.
Falls die Absage weniger als 20 Tage vor Abreise erfolgt, können Sie wahlweise:
Zusätzlich können Sie, falls kein Ersatzangebot möglich, Schadenersatzforderungen stellen.