Nein. Meist ist der Anbieter nämlich eine Privatperson und keine Firma, was einen Rücktritt von vorne herein ausschließt. Zudem sind online-Auktionen wie die "normalen" Versteigerungen vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen (lt. Verbraucherkodex - GvD 206/2005, Art. 59), was bedeutet, dass auch im Falle eines Kaufes vom Händler kein Rücktrittsrecht besteht.